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Wenn von Exhibitionisten die Rede ist, dann schrillen bei vielen sogleich sämtliche Alarmglocken, weil sie fürchten, dass dann Kinderschänder und/oder Vergewaltiger unterwegs sind. Tatsächlich ist der Begriff sehr zweideutig, und damit kann, in der Tat, auch Illegales verknüpft sein. Doch zunächst einmal gesteht derjenige, der sich in Sexanzeigen als exhibitionistisch outet (was dann oftmals „exhib.“ abgekürzt wird), lediglich, dass es ihn antörnt, wenn ihn andere nackt oder bei sexuellen Handlungen sehen. Insofern muss jeder Pornodarsteller und jedes Webcam-Girl mit einem guten Schuss Exhibitionismus in den Genen daher kommen. Und ist mit dieser Neigung dann juristisch auf der sicheren Seite. Ebenso wird Parkplatzsex, wo sich Pärchen verabreden und am Treiben der anderen oder möglicher Zuschauer aufge…., kaum einmal die Ordnungshüter auf den Plan räumen. Schließlich sind Sex an ungewöhnlichen Orten und der Wunsch, es einmal „outdoor“ zu tun (wobei dann auch eine Spur Exhibitionismus und der Reizt des Verbotenen, bzw. die Furcht, entdeckt zu werden, mitschwingen!) heute weitgehend salon- und gesellschaftsfähig und werden, wird dabei nicht übertrieben, auch kaum für einen Richter interessant sein!? Ebenso wäre die Swinger-Szene, ohne ausgewiesene Exhibitionisten, undenkbar. Das Online-Lexikon Wikipedia verweist daher, völlig zu Recht, auf den höchst unterschiedlichen juristischen, medizinischen und umgangssprachlichen Kontext des Wortes!